Beziehungs- wie Vertrauensarbeit.
Wertevermittlung für den Frieden(z. B. Toleranz u. a. )
(Z. B. auch manches Naturvorbild einer friedlichen Koexistenz
s. HR2-Bericht zu Prof. Dürr(Physik); Max-Planck-Institut)
Werbung für den Weltfrieden?
Friedenssicherung manchmal auch über die Zerstörung mancher Feindbilder möglich.
Werbung für den Frieden:
(Z. B. : Geistes- für den Frieden statt Raketen- wie Laserblitze?!)
http://euro-med.dk/?p=14132
http://www.shalom-ssnd.de/shalom-erdcharta.htm
http://www.earthcharterinaction.org/content/pages/Mission%2C-Vision-and-Goals.html
Ob eine Weltfriedensregierung auch eine Gesellschaft zur Weltfriedenserziehung gründen sollte?
(Etwa FAO, WHO -> WPO(WorldPeaceeducationOrganisation?))
(Witz-)Vision: Ein kybernetisch wirkender Weltfriedensvertrag?!
Friedenssicherung auch durch psychologische Abschreckung?!
Nobelpreisverleihung und Einflussnahme in Kriegsgebieten?
http://www.slogans.de/slogans.php?GInput=weltfrieden&SCheck=1
oder auch:
www.herzundhand.at
OEFF OEFF
Ein Aufruf der
Frauenföderation
für Weltfrieden
Sehr geehrte Damen und Herren,
am .......... habe ich im................................... Ihre
Werbung für.......................... gesehen.
Als Frau möchte ich Ihnen meine Indignation über
diese Werbung kundtun.
Sind Sie sich bewusst, dass Gewalt an Frauen die
weitaus häufigste Menschenrechts-Verletzung ist?
Ein Thema, das oft ignoriert wird - dennoch gibt es
Frauen- und Kinderschutzhäuser in ganz Österreich,
wo Frauen mit ihren Kindern Zuflucht suchen vor Gewalt,
sexueller Nötigung, körperlicher und psychischer
Misshandlung.
Sogar im privaten Bereich sind dies kriminelle Handlungen,
die oft nicht berichtet werden weil viele
Frauen von ihren Partner finanziell abhängig sind.
Diese sexualisierte Gewalt im häuslichen Bereich ist
eng verbunden mit Respektlosigkeit und fehlender
Gleichstellung der Frau im Bewusstsein der Gesellschaft.
Durch sexualisierte Sprache und Werbung, durch
Missbrauch des weiblichen Körpers als Lockmittel für
die unterschiedlichsten Produkte wird diese fehlende
Gleichstellung auf subtile Weise bestärkt und gefördert
und so nicht nur die häusliche Gewalt, sondern
auch der Missbrauch von Kindern. Ich bitte Sie
Verantwortung zu übernehmen indem Sie bei der
Wahl Ihrer Werbegags bedachtsamer sind.
Daher ist es absolut notwendig, dass Sie die oben
erwähnte Werbung sofort zurückziehen.
Ich wäre dankbar eine Antwort auf mein Schreiben zu
erhalten.
Name:
Adresse:
(C) 2008
Elisabeth Riedl,
wfwpeurope@gmail.com
www.womenaspeacemakers.org
Lilly Gundacker
lilly.austria@flashbox.at
www.herzundhand.at
DIE WÜRDE
DER FRAU IST
UNANTASTBAR
Ausschnitte aus der Präambel
•Da die Anerkennung der allen
Mitgliedern der menschlichen
Familie innewohnenden Würde
und ihrer gleichen und unveräußerlichen
Rechte die Grundlage
der Freiheit, der Gerechtigkeit und
des Friedens in der Welt bildet,....
•Da die Völker der Vereinten
Nationen in der Satzung ihren
Glauben an die grundlegenden
Menschenrechte, an die Würde
und den Wert der menschlichen
Person und an die Gleichberechtigung
von Mann und Frau erneut
bekräftigt und beschlossen
haben, dem sozialen Fortschritt
und bessere Lebensbedingungen
bei größerer Freiheit zu
fördern...
Österreichische Frauenföderation für Weltfrieden, Women’s Federation for World
Peace Austria, UN ECOSOC/DPI/NGO General Consultative Status, 1230 Wien,
Erlaaer Platz 5/19 ; Z.V.R. 367192876, Erste Bank Wien: Kto.00007808755; BLZ.
20111, IBAN: AT652011100007808755; BIC: GIBAATWW
OEFF
Lasst uns den ursprünglichen Wert,
die ursprüngliche Schönheit der Frau
wieder in das Bewusstsein der
Menschen zurückrufen!
In einer Erklärung der UNESCO zum Beitrag
der Frau zur Kultur des Friedens heißt es:
“Nur als Frauen und Männer zusammen in
Gleichheit und Partnerschaft können wir
die Schwierigkeiten, Schweigen und Verzweiflung
überwinden and das Verständnis,
politischen Willen, kreatives Denken
und konkrete Handlungen sichern, die notwendig
sind für den globalen übergang
von einer Kultur der Gewalt zu einer Kultur
des Friedens.”
Prostitution und Menschenhandel mit
dem Ziel der sexuellen Ausbeutung sind
Gewalt gegen Frauen und deshalb absolut
unvereinbar mit der Würde und
dem Wert des Menschen, deren Erhalt
von den Internationalen Menschenrechten
garantiertwird.
Heute zeigen die Kriminalstatistiken,
dass die häusliche Gewalt weiter steigt.
Die vielen Betroffenen brauchen nicht
nur Hilfe in einer akuten Krise sondern
ständige Unterstützung. Auch ihre
Kinder benötigen eine Veränderung, um
möglichst gewaltfrei leben zu können.
Besonders durch die Darstellung der
Frau, wie sie uns in Werbung und Medien
begegnet, entsteht ein missverständliches
Menschenbild, das den Wert
des Weiblichen entwürdigt.
Die Frauenföderation für Weltfrieden appelliert
mit diesem Faltblatt an Frauen
und Männer, die mit verhindern möchten,
dass unter dem Deckmantel der Umsatzsteigerung
durch Werbung nicht nur
für ein Produkt geworben wird, sondern
vielmehr die Würde der Frau untergraben
und verletzt wird. Auf diese Weise
wird der hemmungslosen Ausbeutung
menschlicher Wesen Vorschub geleistet,
die als einzigartige Geschöpfe universellen
Wert besitzen und entsprechenden
Respekt verdienen. Gewalt an Frauen ist
weltweit die häufigste Menschenrechtsverletzung.
(C) 2008
Elisabeth Riedl,
wfwpeurope@gmail.com
www.womenaspeacemakers.org
Lilly Gundacker
lilly.austria@flashbox.at
www.herzundhand.at
"Wir müssen neue Energien einsetzen um
ein altes Übel zu bekämpfen. Fast zwei
Jahrhunderte nach der Abschaffung des
transatlantischen Sklavenhandels und
mehr als ein Jahrhundert nachdem der
Sklavenhandel offiziell in seinen letzten
Stützpunkten beendet wurde, darf Menschenhandel
für jedweden Zweck nicht die
Möglichkeit bekommen, in unserer Zeit zu
gedeihen." Präsident George W. Bush, Ansprache
zur UN Genereal Versammlung, September 2003
"So unglaublich wie es scheint, Sklaverei
und Leibeigenschaft bestehen immer noch
im Beginn des 21. Jahrhunderts. Millionen
Menschen in der ganzen Welt ertragen
schweigend der Sklaverei ähnliche
Zwangsarbeit und kommerzielle sexuelle
Ausbeutung, aus der sie sich nicht selbst
befreien können. Menschenhandel ist eine
der größten Herausforderungen der Menschenrechte
in unserer Zeit." U.S. State
Department für Menschenhandel, Bericht Juni 2003
Die Vereinten Nationen
haben die Dekade der Kultur
des Friedens und der
Gewaltlosigkeit zugunsten der
Kinder der Welt ausgerufen.
Das ist eine Welt, die nicht
durch Furcht beherrscht wird
und auf einer neuen Art des
Lebens basiert, in der jeder
Mann und jede Frau in Würde
leben kann.
Wir können zu dieser neuen
Lebensart beitragen
Bitte kontaktieren Sie uns:
(Sicherlich berechtigt, aber humorvolle Kritik hierzu - bedauernswerte Nachkommenschaft?)
sowie:http://www.blog.de/posts/tags/weltfrieden/
Amerika definiert den Weltfrieden neu.
Mit Krieg, wie sonst.
Dem Krieg der USA gegen den Irak ist ein gewisser Aufklärungswert nicht abzusprechen. Er klärt darüber
auf, wie bedingt die Bereitschaft der weltgrößten Militärmacht ist, ihre Bomber im Hangar, ihre intelligenten
Waffen im Depot und ihre Soldaten zu Hause zu lassen: Amerika hat zwar eine Menge Geduld mit anderen
Staaten und damit, wie deren Regierungen sich aufführen; aber diese Geduld hat Grenzen. Und daraus ließe
sich zumindest so viel lernen: Frieden ist, soweit es an Amerika liegt, kein Zustand, sondern der bedingt positive
Ausgang einer Prüfung, der die Weltmacht den Rest der Staatenwelt beständig und stets von neuem
unterzieht: einer Überprüfung der amtierenden Gewalten auf ein hinreichendes politisches Wohlverhalten, das
es den USA ermöglicht, auf Krieg zu verzichten und friedlich zu bleiben. Was man heutzutage Weltfrieden
nennt, verdankt die Menschheit deswegen überhaupt der einzig „übriggebliebenen“ Supermacht. Denn nur die
ist in der Lage, mit jedem Land auf der Welt, egal wo es liegt, die Geduld zu verlieren und das Wohlverhalten
zu erzwingen, mit dem sie sich dann wieder einstweilen zufrieden geben kann – und genau das ist die heute
gültige Definition der Idylle namens Weltfrieden.
Für die, die es angeht, hat Bushs Irakkrieg jedoch vor allem einen hohen Informationswert. Er setzt nämlich
die Staatenwelt, von deren Wohlverhalten Amerika seine Bereitschaft, friedlich zu bleiben, abhängig
macht, davon in Kenntnis, wo derzeit und demnächst die Grenzen amerikanischer Geduld mit den anderen
Gewalthabern auf dem Globus verlaufen. Der Krieg ist in dieser Frage die einzige verlässliche Informationsquelle;
nicht nur, weil die Adressaten keine andere Sprache als die der Gewalt verstehen, sondern vor allem,
weil der Garant des Weltfriedens sich in gar keiner anderen auszudrücken weiß – und einiges Neue mitzuteilen
hat. Das scheinen die Teilhaber des amerikanischen Weltfriedens, große wie kleine und willige wie widerwillige,
auch kapiert zu haben. Zwischen denen und der Supermacht ist jedenfalls der entsprechende In
formationsaustausch in Gang gekommen: ein Ringen um die Auslegung der von den USA geltend gemachten
neuen friedenssichernden Wohlverhaltensklauseln.
Die demokratische Weltöffentlichkeit in ihren verschiedenen nationalen Abteilungen strengt sich sehr an,
diesen Dialog der souveränen Gewalten verständlich zu verdolmetschen. Vor lauter über-parteilichem Verantwortungsbewusstsein
für eine Zukunft des Weltfriedens, in der die jeweils eigene Nation die ihr gebührende
Rolle spielt, gerät den engagierten Meinungsbildnern ihre Interpretation des Irakkriegs und seiner Folgen
allerdings zielsicher so verständnisvoll, dass der Aufklärungswert der Sache dabei auf der Strecke bleibt. Um
den bemüht sich der Artikel im GegenStandpunkt.
Attac
Der Aldi unter den Weltverbesserern
Es ist schon erstaunlich, wie wenig sich nach Auffassung von Attac ändern muss, damit in einer Welt, die
unter einer „Diktatur der Finanzmärkte“ leidet und von verantwortungslosen Mächten an den „Rand des Abgrunds“
gebracht worden ist, alles ins Lot kommt. Es soll ja mal soziale Bewegungen gegeben haben, die eine
Revolution für nötig erachtet haben, damit endlich andere Verhältnisse in der Welt einreißen. Für Attac tut es
die Einführung einer „marktkonformen Umsatzsteuer zur Stabilisierung der Finanzmärkte“. Da ist ja der Herr
Jesus gründlicher zu Werk gegangen – der hat die Geldverleiher wenigstens aus dem Tempel geworfen.
In Sachen ‚Alternativen‘ ist die „andere Welt“ von Attac ein kaum zu unterbietendes Billigangebot. Mehr
zu den ‚Alternativen‘ von Attac zur bestehenden Welt von Kapital und Staatsgewalten im GegenStandpunkt.
Die große „Reformrede“ des Kanzlers zur „Zukunft des Sozialstaats“:
Der sozialpolitische Paradigmenwechsel kommt voran
Jetzt ist sie also endlich gehalten worden, die „Ruck-“, „Blut-, Schweiß- und Tränen-“ oder auch „Reformrede“
des Kanzlers, auf die die Nation so lange gewartet hat und mit der es in Deutschland „wieder aufwärts“
gehen soll. Die Opposition hat lange genug glaubwürdig demonstriert, dass sie die „Politik für Deutschland“
besser machen würde; die Öffentlichkeit hat die dazu passenden Maßstäbe für die Kritik an der Regierung
mitentwickelt und vorbuchstabiert. Und der Souverän selbst, das Volk, hat der Regierungspartei SPD einen
Denkzettel für falsches Regieren in Gestalt dreier schwerer Wahlniederlagen beschert, so dass Schröder endlich
‚verstanden hat‘ – nämlich: dass er Deutschland nur dann weiterhin regieren kann, wenn er seinem Volk
Tatkraft und Führungswillen demonstriert und vor keinen Opfern zurückscheut, die er die einfacheren Teile
seines Volkes erbringen lässt, damit „die Wirtschaft“ wieder wächst und den Leuten Arbeit gibt.Mehr zum angekündigten „Paradigmenwechsel“ im GegenStandpunkt.
Siehe auch Gefahrenquelle:http://www.welt.de/wissenschaft/article814973/Treibhauseffekt_bedroht_den_Weltfrieden.html
auch als Ausstellung:http://www.prcenter.de/Weltreligionen-Weltfrieden-Weltethos-Rita-Suessmuth-eroeffnet-Ausstellung.27080.html
oder als Buch:http://www.socialnet.de/rezensionen/7757.php
http://www.krankenkassenratgeber.de/news/gesundheit/stillen-foerdern-goldrichtig.html
Weltweiter Generationenvertrag zur Friedenserziehung!
Gegen Rassendiskriminierung:http://www.antidiskriminierungsstelle.de/
Weltweite Friedenssteuer(s. a. Nobelpreise?)!
(Auch Nobelpreise können verpflichten?)http://www.cpti.ws/conf/06/de/abbericht.pdf
[Weltweite Abrüstungsverträge wie -kontrollsystem]http://www.netzeitung.de/bilder/index.php?gallery_id=31944&skin=nz&img=1
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten.Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und zum Schutz der Menschenrechte jedes einzelnen. Dieses Bekenntnis erwächst aus der Charta der Vereinten Nationen, die den Glauben der Völker an die Grundrechte des Menschen und an die Würde und den Wert der menschlichen Persönlichkeit bekräftigt.In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat.Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit, diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen.
PRÄAMBELDa die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündetdie Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechteals das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.
Artikel 5Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17(1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21(1) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.(2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26(1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27(1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.(3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948Übersetzung: Deutscher Übersetzungsdienst, Vereinte Nationen, New York
Friedens(-förder-)ketten Kindertagesstätten, Schule, Ausbildung.
Einüben des Miteinanders!
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